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Negative Publizität

Negative Publizität Logo #42090Negative Publizität bedeutet, daß ein Kaufmann, in dessen Angelegenheit eine Tatsache ins Handelsregister einzutragen war, aber nicht eingetragen wurde, diese Tatsache nur dann einem Dritten entgegenhalten kann, wenn er beweist, daß der Dritte die einzutragende Tatsache kannte (§ 15 I HGB). Entsprec...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Negative_Publizitaet.htm

Negative Publizität

Negative Publizität Logo #40050Negative Publizität bedeutet, daß ein Kaufmann, in dessen Angelegenheit eine Tatsache ins Handelsregister einzutragen war, aber nicht eingetragen wurde, diese Tatsache nur dann einem Dritten entgegenhalten kann, wenn er beweist, daß der Dritte die einzutragende Tatsache kannte (§ 15 I HGB). Entsprechendes gilt für das Vereinsregister (§ 68 BG...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/N/Negative_Publizitaet.html
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