
Negative Publizität bedeutet, daß ein Kaufmann, in dessen Angelegenheit eine Tatsache ins Handelsregister einzutragen war, aber nicht eingetragen wurde, diese Tatsache nur dann einem Dritten entgegenhalten kann, wenn er beweist, daß der Dritte die einzutragende Tatsache kannte (§ 15 I HGB). Entsprec...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Negative_Publizitaet.htm

Negative Publizität bedeutet, daß ein Kaufmann, in dessen Angelegenheit eine Tatsache ins Handelsregister einzutragen war, aber nicht eingetragen wurde, diese Tatsache nur dann einem Dritten entgegenhalten kann, wenn er beweist, daß der Dritte die einzutragende Tatsache kannte (§ 15 I HGB). Entsprechendes gilt für das Vereinsregister (§ 68 BG...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/N/Negative_Publizitaet.html
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